Aktuelles2021-10-28T11:29:05+02:00

Innungs-News:

Hier finden Sie die aktuellsten Nachrichten rund um unsere Innung.

Steuerliche Aufbewahrungsfristen

Unternehmen müssen Geschäftsunterlagen 10 bzw. 6 Jahre lang aufbewahren (§ 147 Abs. 1 und Abs. 3 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch).