Steuerliche Aufbewahrungsfristen Unternehmen müssen Geschäftsunterlagen 10 bzw. 6 Jahre lang aufbewahren (§ 147 Abs. 1 und Abs. 3 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch). Steuerliche AufbewahrungsfristenChrista Lauble2020-12-19T19:11:23+02:00